AGB
§ 1 Präambel
Zwischen der Grünberger & Partner GmbH (in der Folge „GP“) und ihren Kunden gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) für sämtliche Geschäfte. Insbesondere werden AGB des Kunden nicht Vertragsbestandteil, und zwar unabhängig, ob sie gegenüber diesen Bedingungen abweichende oder ergänzende Bedingungen enthalten. Sofern dennoch AGB des Kunden Vertragsbestandteil werden sollen, wird dies gesondert im Beratungsvertrag festgehalten.
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu den AGB bedürfen jedenfalls der Schriftform.
GP ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern bzw diese bei Änderung einer gesetzlichen Vorschrift anzupassen. Dem Kunden wird eine Änderung der AGB rechtzeitig mitgeteilt. Wird dieser Änderung nicht innerhalb eines Monates nach Zugang widersprochen, so gilt diese vom Kunden als genehmigt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehungen sind neben den gegenständlichen AGB der jeweilige Beratungsvertrag und/oder Leistungs- und Kostenoffert sowie mündliche Vereinbarungen zwischen GP und ihren Kunden. In diesem Sinne werden im Speziellen der jeweilige Leistungsumfang, die Vergütung, die Vertragsdauer sowie weitere etwaige notwendige Vereinbarungen festgelegt. Für die Erfüllung dieses Auftrages behält sich GP vor, Erfüllungsgehilfen zu beauftragen.
Die Angebote von GP sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag 30 Tage nach Zugang bei GP gebunden.
Ein Vertrag kommt mit dem schriftlichen Vertragsschluss oder der schriftlichen Bestätigung des Auftragsangebots der GP, spätestens jedoch mit Beginn der Durchführung der Dienstleistung zustande. RP behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen den Auftrag eines Kunden abzulehnen.
§ 3 Leistung und Honorar
Für RP entsteht grundsätzlich für jede erbrachte Leistung ein Entgeltanspruch mit dem jeweiligen Kunden. Alle Leistungen von RP, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden somit gesondert entlohnt. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von GP.
Alle für GP erwachsenen Barauslagen sind vom Kunden, außer es herrscht darüber eine anderslautende Vereinbarung, zu ersetzen.
Die Höhe des Honorars richtet sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen GP und dem Kunden. Eine diesbezügliche Anfechtung wegen Laesio Enormis oder Irrtums wird von den Vertragsparteien hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Die in einer Auftragsbestätigung, in einer Vertragsvereinbarung oder in einem eventuellen Angebot gerechneten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).
§ 4 Fremdleistungen
Werden von RP Fremdleistungen zur Erfüllung des Auftrages herangezogen, sind diese vorab vom Kunden zu genehmigen. Der Vertrag über die Fremdleistung kommt mit dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande und wird demgemäß zwischen Kunden und Drittunternehmen grundsätzlich ohne Zutun von GP abgerechnet.
§ 5 Mitwirkungspflichten
Der Kunde verpflichtet sich gegenüber GP, alle notwendigen Information für die Erbringung des Auftrages zur Verfügung zu stellen.
Damit GP keine Verzögerungen oder Mehrkosten entstehen bzw der Arbeitsablauf von GP in keiner Weise beeinträchtigt wird, verpflichtet sich der Kunde weiters, allfällige notwendige Genehmigungen bzw Freigaben rechtzeitig zu erteilen.
§ 6 Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen von GP (zB Ideen, Konzepte, konkrete PR-Maßnahmen etc), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von GP. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das nicht ausschließliche Nutzungsrecht zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit RP darf der Kunde die Leistungen von RP nur selbst (auch keine verbundenen Unternehmen) und für die Dauer des Vertrages nutzen. Änderungen von Leistungen von RP durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von RP und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Dafür steht RP und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
RP ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf RP und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
§ 7 Zahlung
Rechnungen von RP sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug auf das von RP bekanntgegebene Konto zu überweisen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen zwischen Unternehmern in der gesetzlich vorgesehenen Höhe über dem Basiszinssatz als vereinbart. Gelieferte Unterlagen, Waren oder ähnliches bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von RP. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
§ 8 Gewährleistung, Schadenersatz und Haftung
RP verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Public Relations und/oder des Lobbying durchzuführen. Sollten dennoch bei Auftragserfüllung durch RP etwaige Unstimmigkeiten für den Kunden auftreten, hat dieser allfällige Reklamationen innerhalb von sieben Werktagen nach Leistung durch RP schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch RP zu.
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von RP beruhen. Ansprüche, die aufgrund eines (behaupteten) groben Verschuldens von RP geltend gemacht werden, sind mit dem jeweiligen Auftragswert gedeckelt. RP haftet nicht für von Dritten oder Subunternehmern verursachte Schäden.
Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen und urheberechtlichen Vorschriften bei den von RP vorgeschlagenen Kommunikations- bzw Lobbying-Maßnahmen ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich. Der Kunde stellt demnach RP von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde hat RP somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen.
§ 9 Datenschutz
In diesem Zusammenhang wird auf die Datenschutzerklärung der RGCC, abrufbar unter https://gruenberger-partner.com/datenschutz/ verwiesen.
§ 10 Schlussbestimmungen
RP ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus Verträgen oder Vereinbarungen mit Kunden jederzeit auf ihren jeweiligen Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolger zu übertragen. Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus Verträgen oder Vereinbarungen des Kunden mit RP auf ihre jeweiligen Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolger bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von RP.
Mitteilungen, die in diesen AGB oder im Gesetz vorgesehen sind, gelten an dem Tag als zugegangen, an dem diese an der von den Vertragspartnern zuletzt schriftlich angegebenen Adresse einlangen. Eine Änderung der Adresse muss der anderen Vertragspartei ausdrücklich und schriftlich mitgeteilt werden und wird zwei Wochen nach dem Eintreffen an der Adresse der anderen Vertragspartei wirksam.
Auf alle Rechtsfragen aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen (insbesondere unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des IPRG) anzuwenden.
Die Vertragsparteien vereinbaren, dass alle sich aus einer laufenden Vertragsbeziehung ergebenden Streitigkeiten der ausschließlichen Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien unterliegen.
Ist eine Bestimmung dieser AGB, eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung ungültig oder wird sie ungültig, dann wird dadurch die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit gilt zwischen den Vertragsparteien eine dieser Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart. Dabei ist das konkrete wirtschaftliche Interesse der Vertragsparteien insbesondere aus der nichtigen, unwirksamen oder rechtswidrigen Bestimmung zu ermitteln.
Stand: September 2021
